Stadt Kassel übernimmt die Vermittlung der Sozialwohnungen
Verfasst: Mi 25. Jun 2025, 13:10
Ab dem 1. September 2025 ändert die Stadt Kassel das Verfahren zur Belegung der sozial geförderten Wohnungen. Wohnungssuchende müssen sich dann bei der Wohnraumversorgungsstelle der Stadt Kassel für eine Sozialwohnung registrieren lassen.
Die Stadt übermittelt eine aus den registrierten Personen erstellte Vorschlagsliste an die Vermietenden, aus der diese dann eine Mieterin oder einen Mieter auswählen. „Mit diesem neuen Verfahren soll die beste und gerechteste Versorgung mit gefördertem Wohnraum sichergestellt werden“, so Stadtklimarätin Simone Fedderke. „Der Magistrat hat dazu eine Richtlinie beschlossen, in der festgelegt ist, welche Personengruppen bei der Belegung besondere Priorität genießen. Diese Prioritätenliste wurde mit der Wohnungswirtschaft und den Sozialträgern erarbeitet.“
Bisher wurden die jährlich etwa 300 freiwerdenden sozial geförderten Wohnungen gemäß einer durch die Stadt Kassel erlassenen Prioritätenliste durch die Vermietenden direkt vermietet. Hierfür legten die Interessenten einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Kassel bei ihrem Vermieter bzw. ihrer Vermieterin vor.
Künftig wenden sich Wohnungssuchende direkt an die Stadt Kassel. Die Registrierung bei der Wohnraumversorgung im Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement ist die Voraussetzung für die Chance auf eine sozial geförderte Wohnung.
Vermieterinnen und Vermieter wiederum teilen der Stadt Kassel mit, wenn eine sozial geförderte Wohnung bei ihnen frei wird. Sie erhalten dann aus dem Kreis der registrierten Personen eine Vorschlagsliste, welche nach Art der Wohnung, Priorität und Wartezeit der Registrierten durch die Mitarbeitenden in der Wohnraumversorgung erstellt wird. Aus dieser Vorschlagsliste wählen sie einen Mieter bzw. eine Mieterin aus.
Die Registrierung von Interessentinnen und Interessenten an einer Sozialwohnung startet in einem Vorverfahren unmittelbar. In der Übergangszeit bis zum 1. September 2025 erhalten Wohnungssuchende zwar weiterhin einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie eine sozial geförderte Wohnung anmieten können. Die Registrierung ist jedoch gültig und wird ab dem 1. September 2025 für die Vermittlung von Wohnungssuchenden durch die Stadt Kassel genutzt.
Die Vermittlung der Sozialwohnungen basiert auf dem sogenannten Benennungsrecht – eine spezielle Verordnung des Landes Hessen ermöglicht es allen Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die Vermittlung der Sozialwohnungen zu übernehmen.
Was bedeutet „Benennungsrecht“?
Das Benennungsrecht richtet sich nach der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung. Demnach hat die Stadt als Gemeinde mit erhöhtem Wohnungsbedarf den Vermieterinnen und Vermietern von sozial geförderten Wohnungen mindestens drei Wohnberechtigte für die Vermietung vorzuschlagen. Aus diesem Kreis der vorgeschlagenen Personen wählen diese eine Mieterin/einen Mieter aus.
In Kassel wird für die Vermieterinnen und Vermieter künftig eine Vorschlagsliste mit zehn registrierten Wohnungssuchenden erstellt. Bei der Vermittlung und Erstellung der Liste werden Faktoren wie Art der Wohnung, Priorität und Wartezeit berücksichtigt und abgewogen.
Was ändert sich jetzt?
Wer bisher eine sozial geförderte Wohnung gesucht hat, musste zuvor bei der Stadt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit konnte er auf Wohnungssuche gehen. Die Vermieterinnen und Vermieter haben ihre Wohnung gemäß der Prioritätenliste direkt an die Wohnungssuchenden vermietet und der Stadt mitgeteilt, dass sie jetzt belegt ist.
Zukünftig ist es so, dass die Vermieterinnen und Vermieter der Stadt Kassel mitteilen, dass ihre Wohnung ab einem genannten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Daraufhin erhalten sie von der Stadt eine Vorschlagsliste mit zehn Personen. Wohnungssuchenden können also nicht mehr direkt eine sozial geförderte Wohnung suchen. Sie müssen sich erst bei der Wohnraumversorgung registrieren lassen, um die potentielle Möglichkeit zu haben, für eine freie Wohnung vorgeschlagen zu werden.
Warum diese Änderung und welche Vorteile hat sie?
Das bisherige Verfahren hat sich in der Vergangenheit teilweise nicht bewährt. So gab es Falschbelegungen durch Vermieterinnen und Vermieter oder die Prioritätenliste wurde nicht beachtet. Die Übernahme der Wohnungsvermittlung ermöglicht der Stadt eine bessere Steuerung bei der Belegung von geförderten Wohnungen:
Personen mit hoher Priorität haben eine größere Chance, berücksichtigt zu werden; dazu gehören beispielsweise Frauen in Frauenhäusern, anerkannte Flüchtlinge aus Gemeinschaftsunterkünften oder Jugendliche aus Wohngruppen des Jugendamts. Verbesserte Belegung von speziellen Wohnungen an den entsprechenden Personenkreis (Rollstuhlgerechte Wohnungen, Wohnungen für alleinerziehende Personen, barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen). Reduzierung der Falschbelegung durch Vermietende (Falsche oder fehlende Wohnberechtigungsscheine, zu große Wohnung). Berücksichtigung der Wartezeit.
Was wurde bisher umgesetzt und was ist geplant?
Zur Umsetzung des Benennungsrechts wurde die Wohnraumversorgungsstelle personell aufgestockt und die technischen Voraussetzungen geschaffen. Bis Ende des Monats Juni werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult. Der Magistrat hat zudem eine Registrierungs- und Vergaberichtlinie beschlossen. Diese wird in den nächsten Tagen zusammen mit allen weiteren Informationen auf der Internetseite der Stadt Kassel veröffentlicht.
Geplant ist auch die Einführung einer digitalen Beantragungsmöglichkeit. Diese soll demnächst zur Verfügung stehen. Ende Juli 2025 finden außerdem Informationsveranstaltungen für Vermieterinnen und Vermieter sowie die Sozialträger statt.
Was ist in der Übergangsphase zu beachten?
Wohnungssuchende erhalten bis Ende August weiterhin einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie eine Sozialwohnung suchen können. Ab dem 1. September 2025 ist eine eigenständige Wohnungssuche nicht mehr möglich. Dann werden alle Wohnungen durch die Stadt vermittelt. Die Wohnungssuchenden sind mit ihrem Antrag dafür registriert.
(Pressestelle Stadt Kassel)
Die Stadt übermittelt eine aus den registrierten Personen erstellte Vorschlagsliste an die Vermietenden, aus der diese dann eine Mieterin oder einen Mieter auswählen. „Mit diesem neuen Verfahren soll die beste und gerechteste Versorgung mit gefördertem Wohnraum sichergestellt werden“, so Stadtklimarätin Simone Fedderke. „Der Magistrat hat dazu eine Richtlinie beschlossen, in der festgelegt ist, welche Personengruppen bei der Belegung besondere Priorität genießen. Diese Prioritätenliste wurde mit der Wohnungswirtschaft und den Sozialträgern erarbeitet.“
Bisher wurden die jährlich etwa 300 freiwerdenden sozial geförderten Wohnungen gemäß einer durch die Stadt Kassel erlassenen Prioritätenliste durch die Vermietenden direkt vermietet. Hierfür legten die Interessenten einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Kassel bei ihrem Vermieter bzw. ihrer Vermieterin vor.
Künftig wenden sich Wohnungssuchende direkt an die Stadt Kassel. Die Registrierung bei der Wohnraumversorgung im Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement ist die Voraussetzung für die Chance auf eine sozial geförderte Wohnung.
Vermieterinnen und Vermieter wiederum teilen der Stadt Kassel mit, wenn eine sozial geförderte Wohnung bei ihnen frei wird. Sie erhalten dann aus dem Kreis der registrierten Personen eine Vorschlagsliste, welche nach Art der Wohnung, Priorität und Wartezeit der Registrierten durch die Mitarbeitenden in der Wohnraumversorgung erstellt wird. Aus dieser Vorschlagsliste wählen sie einen Mieter bzw. eine Mieterin aus.
Die Registrierung von Interessentinnen und Interessenten an einer Sozialwohnung startet in einem Vorverfahren unmittelbar. In der Übergangszeit bis zum 1. September 2025 erhalten Wohnungssuchende zwar weiterhin einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie eine sozial geförderte Wohnung anmieten können. Die Registrierung ist jedoch gültig und wird ab dem 1. September 2025 für die Vermittlung von Wohnungssuchenden durch die Stadt Kassel genutzt.
Die Vermittlung der Sozialwohnungen basiert auf dem sogenannten Benennungsrecht – eine spezielle Verordnung des Landes Hessen ermöglicht es allen Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die Vermittlung der Sozialwohnungen zu übernehmen.
Was bedeutet „Benennungsrecht“?
Das Benennungsrecht richtet sich nach der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung. Demnach hat die Stadt als Gemeinde mit erhöhtem Wohnungsbedarf den Vermieterinnen und Vermietern von sozial geförderten Wohnungen mindestens drei Wohnberechtigte für die Vermietung vorzuschlagen. Aus diesem Kreis der vorgeschlagenen Personen wählen diese eine Mieterin/einen Mieter aus.
In Kassel wird für die Vermieterinnen und Vermieter künftig eine Vorschlagsliste mit zehn registrierten Wohnungssuchenden erstellt. Bei der Vermittlung und Erstellung der Liste werden Faktoren wie Art der Wohnung, Priorität und Wartezeit berücksichtigt und abgewogen.
Was ändert sich jetzt?
Wer bisher eine sozial geförderte Wohnung gesucht hat, musste zuvor bei der Stadt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit konnte er auf Wohnungssuche gehen. Die Vermieterinnen und Vermieter haben ihre Wohnung gemäß der Prioritätenliste direkt an die Wohnungssuchenden vermietet und der Stadt mitgeteilt, dass sie jetzt belegt ist.
Zukünftig ist es so, dass die Vermieterinnen und Vermieter der Stadt Kassel mitteilen, dass ihre Wohnung ab einem genannten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Daraufhin erhalten sie von der Stadt eine Vorschlagsliste mit zehn Personen. Wohnungssuchenden können also nicht mehr direkt eine sozial geförderte Wohnung suchen. Sie müssen sich erst bei der Wohnraumversorgung registrieren lassen, um die potentielle Möglichkeit zu haben, für eine freie Wohnung vorgeschlagen zu werden.
Warum diese Änderung und welche Vorteile hat sie?
Das bisherige Verfahren hat sich in der Vergangenheit teilweise nicht bewährt. So gab es Falschbelegungen durch Vermieterinnen und Vermieter oder die Prioritätenliste wurde nicht beachtet. Die Übernahme der Wohnungsvermittlung ermöglicht der Stadt eine bessere Steuerung bei der Belegung von geförderten Wohnungen:
Personen mit hoher Priorität haben eine größere Chance, berücksichtigt zu werden; dazu gehören beispielsweise Frauen in Frauenhäusern, anerkannte Flüchtlinge aus Gemeinschaftsunterkünften oder Jugendliche aus Wohngruppen des Jugendamts. Verbesserte Belegung von speziellen Wohnungen an den entsprechenden Personenkreis (Rollstuhlgerechte Wohnungen, Wohnungen für alleinerziehende Personen, barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen). Reduzierung der Falschbelegung durch Vermietende (Falsche oder fehlende Wohnberechtigungsscheine, zu große Wohnung). Berücksichtigung der Wartezeit.
Was wurde bisher umgesetzt und was ist geplant?
Zur Umsetzung des Benennungsrechts wurde die Wohnraumversorgungsstelle personell aufgestockt und die technischen Voraussetzungen geschaffen. Bis Ende des Monats Juni werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult. Der Magistrat hat zudem eine Registrierungs- und Vergaberichtlinie beschlossen. Diese wird in den nächsten Tagen zusammen mit allen weiteren Informationen auf der Internetseite der Stadt Kassel veröffentlicht.
Geplant ist auch die Einführung einer digitalen Beantragungsmöglichkeit. Diese soll demnächst zur Verfügung stehen. Ende Juli 2025 finden außerdem Informationsveranstaltungen für Vermieterinnen und Vermieter sowie die Sozialträger statt.
Was ist in der Übergangsphase zu beachten?
Wohnungssuchende erhalten bis Ende August weiterhin einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie eine Sozialwohnung suchen können. Ab dem 1. September 2025 ist eine eigenständige Wohnungssuche nicht mehr möglich. Dann werden alle Wohnungen durch die Stadt vermittelt. Die Wohnungssuchenden sind mit ihrem Antrag dafür registriert.
(Pressestelle Stadt Kassel)